Ortsbeirat Prohlis, 09. April 2018

Bericht 34. Sitzung OBR Prohlis 09.04.2018

Es wurden folgende Top beraten:

1.   Satzung der LH Dresden über Stellplätze und Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder (StGaFaS)

Herr Ziesch vom SPA, Abt. Verkehrsentwicklungsplanung, stellte die Vorlage vor. Er verwies dabei insbesondere auf die §§ 49 und 89 der Sächsischen Bauordnung, welche grundsätzliche Dinge regeln. Allerdings sei die neue Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung noch nicht veröffentlicht, man habe sich jedoch auf wesentliche bekannte Punkte daraus gestützt.

Ziel sei es, nur eine einheitliche Regelung zu schaffen.

Er verwies auf bisherige übernommene Punkte und nannte neu in die Satzung aufgenommene Punkte.

Nach einer umfangreichen Diskussion wurde ein Ergänzungsantrag, im § 4 die Absätze 2 und 3 zu streichen mit 7/8/4 Stimmen abgelehnt.

Die Vorlage wurde mit 11/4/4 Stimmen vom OBR befürwortet.

  1. Nutzungskonzept und Betreibung Gamigstraße 26 „Bürgerhaus Prohlis“

Da die Problematik nach mehrfacher Beratung in den letzten Jahren dem OBR hinreichend bekannt ist, wurde nach einer kurzen Einleitung durch den OAL in die Diskussion eingestiegen.

Der OAL verwies dabei auf das von einer Fach AG bereits 12/2014/01/2015 erarbeitete und seitdem vorliegende Nutzungskonzept hin. Eine Endfassung wurde 11/2017 vorgenommen. Dazu hätte ich mir gewünscht, dass insbesondere die soziale Lage im Gebiet nach neueren Statistikangaben von z.B. 2016 oder 2017 beurteilt worden wäre und nicht mit Zahlen von 2011.

Gleichzeitig wäre es wünschenswert gewesen, wenn Ortsbeiräte aus den Wohngebiet Prohlis in der Fach AG mitgearbeitet hätten. Der OBR hat sich bereits seit den 1990er Jahren massiv für das Bürgerhaus eingesetzt.

Insbesondere zum Punkt 2.2 Personalbedarf der Vorlage gab es Verständnisprobleme, da der Absatz 3 zu Missverständnissen führen könnte. Es könnte geschlussfolgert werden, dass die Betreibung des Bürgerhauses auch ohne die 1,5 VZÄ betrieben werden könnte. Dies ist nicht möglich.

Daraufhin fasste der OBR folgenden Ergänzungsbeschluss:

Der Stadtrat wird beauftragt, ab Inbetriebnahme des Bürgerhauses Prohlis die erforderliche Finanzierung zur Verfügung zu stellen. (19/0/0).

Mit dem Ergänzungsvorschlag wurde die Vorlage mit 19/0/0 Stimmen vom OBR bestätigt.

  1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Herr Stroß vom Rechtsamt stellte die Vorlage vor. Zugegen waren auch Herr Stadtrat Haßler und später Herr Stadtrat Schmelich.

     Herr Stroß stellte klar, dass Unterstützungsunterschriften für im SR vertretene Parteien und WV

nicht erforderlich seien. Er bestätigte jedoch die in der Vorlage genannten benötigten Mehrausgaben in Höhe von ca. 1 Mio € bei einer Direktwahl der Stadtbezirks- oder auch Ortschaftsräte. Die genaue Bezeichnung ist ja noch offen.

Er gehe davon aus, dass die derzeit bestehende Anzahl und die Grenzen der jetzigen Ortsämter bestehen bleiben. Diese Aussage steht offensichtlich im Widerspruch zu Herrn BM Lames, der langfristig das Stadtgebiet offensichtlich in 7 Struktureinheiten gliedern will (Siehe Artikel in der SZ vom 31.3./1.4.2018).

Ich hatte in der umfassenden Diskussion als erster Diskussionsredner die Gelegenheit meinen Standpunkt, der unverändert ist, darzulegen. Ich habe dabei alle Gesichtspunkte, die ich in meinem Bericht zur 33. Sitzung des OBR Prohlis (der TOP war ja verschoben worden) bereits genannt habe, nochmals dargelegt.

Ich führe diese hier noch noch einmal auf:

„Anmerkungen zur Vorlage: Aus meinem Bericht zur 33. Sitzung:

Nach wie vor bestehen unterschiedliche Auffassungen zur Einführung der Ortschaftsver-fassungen und die Wahl oder Benennung von Ortschaftsräten.

Nach der im Dezember 2017 vom Landtag beschlossenen Regelung werden für die LH Dresden Ortschaften/Stadtbezirke in welcher Struktur auch immer, voraussichtlich in der jetzt bestehenden Struktur, mit der Kommunalwahl 2019 gebildet. Die Regelung lässt nach meinem Kenntnisstand den Kommunen frei und ist in der Hauptsatzung zu regeln, ob die Ortschafts-/Stadtbezirksräte direkt mit der SR-Wahl gewählt werden oder wie bisher entsprechend dem jeweiligen Wahlergebnis im Ortsamtsgebiet von den Parteien oder Wählervereinigungen benannt und vom SR bestätigt werden.

Dies scheint mir neben weiteren, von mir in der Vergangenheit genannten Problemen der Knackpunkt zu sein. Die bestehende Hauptsatzung ist demzufolge zu ändern, bzw. hat Festlegungen zu treffen.

Die dazu zu beratende Vorlage bringt für mich aufgrund offener Fragen auch keine endgültige Klarheit, wie ich mich entscheiden soll.

In einem Telefonat mit Werner Schnuppe am gestrigen Vormittag hat er mich auf Unregelmäßigkeiten in der Vorlage aufmerksam gemacht hat und Ausarbeitungen zugeschickt, die ich noch durchgearbeitet habe. Da Werner Erfahrungen zur Durchführung von Wahlen und den gesetzlichen Bestimmungen hat, gehe ich von deren Richtigkeit aus. Ich kann und will auch nicht in der Kürze der Zeit die gesetzlichen Grundlagen prüfen. U.a. geht es um die frühzeitige Einbeziehung der Einwohner und evtl. erforderliche Unterstützerunterschriften für Wahlvorschläge.

Ich sehe jedoch noch weitere kritische Punkte, u.a.:

  • Haben wir in jedem OA genügend Bewerber für eine Direktwahl, auch für evtl. Nachrücker? Sind sie auch zu finanziellen Zugeständnissen und für den Zeitaufwand für die Wahlwerbung bereit? Die nötigen 30 Unterschriften sehe ich dabei noch nicht als Problem, das ist machbar.
  • In der Begründung zur Vorlage werden auf Seite 14 im 2.Absatz sind die Ämter aufgelistet, die angeblich einen Mehraufwand an Arbeit durch die neuen Regelungen haben. Die Ortsämter als „Hauptleittragende“ lässt man unter den Tisch fallen und führt sie erst gar nicht auf.

Das ist ein Skandal!

Zu den auf die Ortsämter zukommenden verwaltungstechnischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Mehrbelastungen hatte ich bereits mehrfach mündlich und schriftlich hingewiesen.

  • Als Anhang zur Vorlage ist die Beschlußausfertigung aus der Sitzung des SR am 10.12.2015 zur Vorlage “Ortschaftsverfassung für das ganze Stadtgebiet umsetzten“ beigefügt.

Darin wurde der OB durch den SR in den Punkten 1 bis 4 beauftragt, wesentliche zu erledigende Aufgaben und erforderliche Auflistungen zu erarbeiten und vorzulegen. Zum 31.12.2015 sollte zum Verfahren und zu Ergebnissen erstmals berichtet werden. Es ist festzustellen, dass bis zum heutigen Tage dazu nichts vorliegt.

Ansonsten hätte es der Vorlage als Anhang beigefügt werden können.

  • In der Vorlage wird auf hohe finanzielle Einsparungen ohne eine Direktwahl der Ortschaftsräte hingewiesen. Wenn es letztlich nicht zu einer Direktwahl kommen sollte, wird erwartet, dass diese Mittel den neuen Ortschaften/Stadtbezirken zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Aus meinen wenigen dargelegten Punkten, die sicher nicht vollständig und auch nicht voll ausformuliert sind, sehe ich mich zur Zeit nicht in der Lage, der Vorlage zuzustimmen und hätte es auch gestern in der Sitzung nicht getan, wenn diese behandelt worden wäre.“ (Ende Zitat).

Besonders habe ich nochmals darauf hingewiesen, dass die neuen SBR-/OSR auch bei einer Benennung die gleichen Rechte und Pflichten erhalten sollten, wie bei einer Direktwahl.

Meine Frage, warum noch keine Antworten auf die in der Beschlussausfertigung vom 10.12.2015 getroffene Festlegungen vorliegen, antwortete Herr Stroß, dass sehr wohl Beschlusskontrollen durchgeführt worden seien und Aussagen vorliegen würden.

Auf meine Zusatzfrage, warum diese dann nicht der Vorlage beigefügt worden sind, wurde von ihm entgegnet, dass die Vorlage bereits dick genug sei. Sie seien im Ratsinfosystem ersichtlich. Sehr konkret und informativ für die Beratung im OBR und im SR!

In der Diskussion wurde u.a. zur Auswertung von 3 Wahlen bei einer Direktwahl des SBR/OSR nachgefragt. Da sich die meisten Wahllokale in Schulen befinden, befürchtet der OBR Probleme bei der ordnungsmäßigen Auswertung von 3 Wahlen am Wahlabend und am folgenden Montag. Die Fortsetzung der Wahlauswertung am Montag in den Schulen würde eine Schließung der für die Wahl in Anspruch genommenen Klassenräume, wenn nicht gar die Schließung der jeweiligen Schulen an diesem Montag bedeuten.

Herr Stadtrat Schmelich (Grüne) wurde die Möglichkeit zu einem Statement gegeben. Er warb für eine Direktwahl und hielt dem OBR in seiner bekannten emotionalen Art einen Vortrag über Demokratie, der „gut (!?)“ bei den meisten OBR-Mitgliedern ankam. Das hätte er sich sparen können. Eine ideologische Beweihräucherung dieser Art haben wir nicht nötig.

Es wurde eine kurze Pause eingeräumt, in welcher den OBR-Mitgliedern Gelegenheit gegeben werden sollte, sich untereinander und auch fraktionsübergreifend nochmals zu beraten und abzustimmen.

Nach der Pause wurde von der CDU-Fraktion folgender Änderungsantrag zur Vorlage V2160/18 „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung“ zur Abstimmung eingereicht:

  • 32 Abs. 3 Satz 1 ist zu ersetzen durch: „Die Mitglieder des Ortsbeirates und Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden vom Stadtrat aus dem Kreise der im Ortsamtsbereich wohnenden wählbaren Bürgerinnen und Bürger nach jeder regelmäßigen Stadtratswahl benannt.“
  • 32 Abs. 6 entfällt.
  • 33 Abs.1 Satz 2 ist zu ersetzen durch: „Der Stadtbezirksbeirat ist ab dem 1. Januar 2019 außerdem für alle nach § 71 SächsGemO übertragbaren Aufgaben zuständig.“

Der Antrag wurde mit 9/3/7 Stimmen vom OBR bestätigt.

Es erfolgte keine weitere Abstimmung zur Gesamtvorlage.

  1. Bebauungsplan Nr. 398.A, Dresden-Reick/Strehlen, Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich I.A (Abwägungsbeschluss, Satzungsbeschluss zur Billigung der Begründung)

Herr Böbst vom SPA stellte die Vorlage vor, Herr Körner vom Amt für Wifö ergänzte im Detail.

Geplant sei eine spezielle wissenschaftliche Nutzung dieses Gebietes. Mit potentiellen Bewerbern sei man bereits im Gespräch. Verträge gebe es jedoch noch nicht.

In der Diskussion wurde nach Rückfrage von den Vertretern der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass die auch bereits in Bearbeitung befindlichen B-Pläne 398.B. und 398.C. insbesondere für die verkehrs- und medientechnische Erschließung jetzt mit beachtet werden müssen. Es komme zum Teil zu Veränderungen der vorhandenen Infrastruktur.

Damit einhergehend wurde hinterfragt, ob Straßennamen entfallen oder neue Straßenbenennungen erforderlich werden. Dies werde zum gegebenen Zeitpunkt geregelt und dem OBR vorgelegt.

Der OBR bestätigte mit 19/0/0 Stimmen die Vorlage.

  1. Bebauungsplan Nr. 3023, Dresden-Leubnitz-Neuostra Nr.7, Dohnaer Straße/Tornaer Straße Südseite (Durchführung einfaches Verfahren, Entfallen frühzeitige Beteiligung, Billigung Entwurf und Begründung, Durchführung Beteiligungsverfahrung)

Nach Aufruf des TOP durch den OAL meldete sich Herr Stadtrat Haßler und stellte den Antrag, den TOP auszusetzen. Als Grund nannte er eine am Wochenende bevorstehende Klausurtagung seiner Fraktion, bei welcher die Problematik mit beraten werden solle.

Der OAL entgegnete, dass er als SR Rederecht in der OBR-Sitzung beantragen, aber keine Anträge stellen könne. Darauf stellte ein OBR-Mitglied der CDU-Fraktion diesen Antrag, der mit 5/7/7-Stimmen abgelehnt wurde.

Danach erläuterten die Vertreter des SPA, Herr Böbst, Herr Breitbach und Herr Schwarzrock Anlass und Anliegen der Vorlage.

Anlass für die Aufstellung des B-Planes sei das Anliegen eines Handelskonzerns, auf dieser Fläche einen großen Lebensmittel-Verbrauchermarkt mit angeschlossener Bäckerei zu errichten. Dies sei zur Zeit rechtlich möglich, da für dieses Gebiet kein B-Plan existiere.

Das Ziel des Handelskonzerns widerspreche jedoch dem gegenwärtigen Zentrenkonzept der LH, das auf diesem Gelände keinen Lebensmittelhandel vorsieht. Weiterhin könne es dann zu einer Schwächung, der sich in geringer Entfernung befindlichen Einkaufszentren kommen. Dies sei nicht gewollt. Aus diesem Grunde sei die Aufstellung eines B-Planes dringend erforderlich.

Außer dem Ausschluss zentrenrelevanten Einzelhandels würden keine weiteren Festsetzungen getroffen.

Es wurde festgestellt, dass in den Beschlussvorschlägen 3 und 4 ein Zahlendreher in der Bezeichnung des B-Planes ist: 3032 (falsch) – 3023 (richtig). Es wurde vom OBR beantragt, dies richtig zu stellen und entsprechend zu ändern. Zustimmung 18/0/1 Stimmen.

Mit dieser Änderung (Berichtigung) wurde die Vorlage mit 18/0/1 Stimmen bestätigt.

  1. Veränderungssperre für Bebauungsplan Nr. 3023, Dresden-Leubnitz-Neuostra Nr.7, Dohnaer Straße/Tornaer Straße Südseite (Satzungsbeschluss)

Es wurde wieder der Antrag, gestellt, die Vorlage abzusetzen (siehe Punkt 5), Ablehnung 1/10/8

Die Veränderungssperre hängt unmittelbar mit der im Punkt 5 genannten Erarbeitung des B-Planes Nr. 2023 zusammen und soll dessen Ziele schützen.

Der OBR bestätigte die Vorlage mit 14/0/5 Stimmen.

  1. Sonstiges:

Der OAL informierte zum Frühjahrsputz am 12.04.2018 ab 16:00 Uhr in Prohlis und an weiteren Orten und Tagen.

Peter Munkelt