Ortsbeirat Prohlis, 22.06.2015

1.      Vorgaben der LH Dresden für die anstehende Neukonzessionierung der Straßenbahn- und Buslinien sowie einer Direktvergabe an die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) AG

Der Vertreter des GB Stadtentwicklung und Bau, Herr Dr. Kaiser, stellte die Vorlage vor. Ein neuer Konzessionsvertrag sei notwendig, da der bisherige Vertrag am 31.12.2017 auslaufen würde. Die DVB AG sei bis zu diesem Datum für die Erbringung ihrer Verkehrsleistungen von der LH Dresden betraut worden. Nach europäischem Recht sei eine Anschlußregelung notwendig. Die LH DD hat dafür die Möglichkeit einer Direktvergabe an den internen Betreiber, die DVB AG. Weiterhin seien für die Durchführung des Linienverkehrs entsprechend Personenbeförderungsgesetz vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr Konzessionen erteilt worden. Diese würden für Busse am 27.11.2017 und für Straßenbahnen am 30.11,2021 auslaufen. Die LH DD beabsichtige daher die Möglichkeit einer Anschlußvergabe an die DVB AG zu nutzen. Dazu sei ein Dienstleistungsauftrag notwendig.

Von der LH DD gäbe dazu Vorgaben, z.B. müsse ein Busunternehmen alle Buslinien der Stadt übernehmen und nicht nur einige lukrative Linien. Dafür wurden bereits in der bestehenden Konzession 3 Linienbündel vorgegeben, die auch so beibehalten werden sollen. Die neue Laufzeit werde von 8 auf 10 Jahre verlängert. Änderungen der Linien im Bereich des Ortsamtsgebietes Prohlis seien u.a. durch die Stadtbahntrasse 2020 oder den Durchstich der Zschertnitzer Straße möglich.

Diskutiert wurde auch nochmal die schon lange gewünschte Verbesserung der Anbindung von Kauscha. In der Beratung der AG ÖPNV des OBR hatte die DVB AG bereits die Bereitschaft dazu erklärt. Angedacht sei eine kostenneutrale Verlängerung der Linie 88 von Prohlis bis Kauscha mit Taktanpassung. Dazu ist in Kauscha der Bau einer Wendeschleife notwendig, evtl. in Verbindung mit dem Gewerbegebiet. Ein genauer Termin konnte noch nicht genannt werden. Mein Hinweis  zur Prüfung einer Verlängerung der Linie bis Goppeln ((max. 2km) wurde dahingehend beantwortet, dass dies dann nicht mehr kostenneutral und Goppeln nicht mehr Dresdner Gebiet sei. Zudem solle die jetzige Wendeschleife der Linie 75 in Goppeln verlegt werden.

Zur Forcierung der Verlängerung der Linie 88 bis Kauscha wurde ein Ergänzungsbeschluß mit 12/0/6 Stimmen bestätigt. Es soll ein kurzfristiger Termin für die Einführung der Verlängerung erreicht werden.

Der OBR bestätigte unter Beachtung des Ergänzungsbeschluß die Vorlage mit 17/0/1 Stimmen.

2.      Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 690, Dresden-Nickern, Ansiedlung BAUHAUS-Baumarkt (Billigung geänderter Entwurf und Begründung, Beschluß zweite erneute öffentliche Auslegung)

Der Vertreter des SPA, Herr Böbst, erläuterte die Vorlage. Gegenüber dem öffentlich ausgelegten Entwurf sollen in der jetzigen Vorlage insbesondere die Ergänzungen und Änderungen diskutiert werden. Diese sind in der Vorlage aufgeführt.

Die Fläche ist Teil des bestätigten Bebauungsplanes 74.1. Hier ist diese Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen und ist nunmehr als Sondergebiet Einzelhandel vorgesehen. Demzufolge ist auch der FNP zu ändern. Die Flächengröße für das Ergänzungssortimentes wurde auf 800 m² reduziert und begrenzt.

Da durch ehemalige verfüllte Gruben teilweise Altlasten vorhanden sind, kann Niederschlagswasser nicht vor Ort versickern und ist in die Kanalisation einzuleiten. Dazu liegt die Genehmigung der Stadtentwässerung vor.

Der OBR stimmt mit 13/3/3 der Vorlage zu.

3.      Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6000, Dresden-Strehlen (Aufhebung des Satzungsbeschlusses)

Herr Böbst vom SPA stellte die Vorlage vor.

Der OBR hatte bereits im vorigen Jahr die damalige Vorlage zur Aufhebung abgelehnt und in einem Ergänzungsantrag die Herbeiführung eines Kompromisses zwischen Umweltamt, Denkmalschutzamt und Investor gefordert. Dies beschloss auch der Ausschuß für Stadtentwicklung und Bau am 30.04.2014.

Nach weiteren Beratungen der Ämter unter Hinzuziehung des Landesamtes für Denkmalschutz wurde dem Investor ein Vorschlag für einen stark reduzierten Neubau neben der Sanierung der Villa unterbreitet. Dieser Neubau soll genau im Eingangsbereich des Grundstückes liegen. Dies ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Investor entscheidet. Eine Sanierung der Villa sei ohne Bebauungsplan möglich. Ob dies der Investor tut, ist fraglich.

Ich habe meine Bedenken dahingehend geäußert, dass durch keine Einigung von Umwelt- und Denkmalschutzamt sich der Investor zurückziehen könnte und eine neue Denkmalruine entsteht und habe der Aufhebung des Bebauungsplanes nicht zugestimmt.

Der Ortsbeirat lehnt die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6000  mit 5/6/8 Stimmen ab.

4.     Errichtung eines Kunstrasengroßspielfeldes auf der Sportanlage Dohnaer Straße 154 in Dresden

Herr Pötschke, Abt,-ltr. Technik im EB Sportstätten stellte die Vorlage vor und erläuterte die Maßnahme. Eine Sanierung sei dringend erforderlich, da die Deckschicht keine durchgängige Standfestigkeit mehr habe. Eine Drainage fehle, dies führe bei Starkregen zu Auswaschungen und Gerinnebildungen, das Oberflächenwasser bleibe über längere Zeit an einigen Stellen auf dem Platz stehen. Dadurch könne der Platz nicht voll genutzt werden.

Auf dem Großfeldplatz sollen auch zwei Kleinfeldplätze liniert werden und am Rande eine kleine zusätzliche Anlage entstehen. Anpassungen seien für die Beleuchtung und die Ballfangnetze vorgesehen. Das vorhandene Vereinshaus sei auch in einem desolaten Zustand. Hier könnten zur Zeit nur dringend notwendige Reparaturen erfolgen. Ein Ersatzneubau sei für die Zukunft angedacht. Ein Zeitraum kann nicht genannt werden.

Für die Maßnahme wurden vom Land ca. 171,-T€ Fördermittel bewilligt. Die Gesamtfinanzierung sei im Investitionsplan des EB enthalten. Die Bauzeit wurde mit etwa 70 Werktagen beziffert, Baubeginn sei Frühjahr 2016. Während der Bauzeit wird die Nutzung anderer Anlagen angestrebt.

Der Ortsbeirat stimmt der Vorlage mit 18/0/0 zu.

5.      Beschlußfassung über besondere regionale Ereignisse im Jahr 2016 gem. § 8 Abs. 2 SächsLadÖffG

Dem OBR lag ein Antrag des Heimatvereins Prohlis zur Öffnung der Geschäfte während des 25. Prohliser Herbstfestes am 18.09.2016 vor. Der Bereich soll sich wieder, wie in den vergangenen Jahren, auf das Gebiet zwischen Langer Weg, beidseitig, Mügelner Straße, Reicker Straße, Tornaer Straße und Dohnaer Straße, nördlich der S 172 erstrecken.

Der OBR bestätigte den Antrag mit 17/1/1 Stimmen.

6.      Abstimmung Sitzungstermine 2016

Der OBR Prohlis bestätigte folgende Sitzungstermine für das Jahr 2016:

11.01.16; 29.02.16; 21.03.16; 25.04.16; 23.05.16; 13.06.16; 22.08.16; 19.09.16; 17.10.16, 07.11.16, 05.12.16

Sondersitzungen können extra anberaumt werden.

7.      Prüfauftrag Wohnbauflächen im Entwurf Flächennutzungsplan

Zur Info übergeben.

8.      Erster Sachstandsbericht zur Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung (FoSep 2025)

Zur Info übergeben.

9.      Sonstiges:

Der OAL informierte über den aktuellen Stand zur Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für besondere Bedarfsgruppen.

Für das Objekt Lockwitztalstraße 60/60a liege immer noch keine Baugenehmigung vor. Die Sanierungsarbeiten seien weiter unterbrochen und würden erst nach Vorliegen der  Baugenehmigung weitergeführt. Z.Zt. erfolge die externe Prüfung des Brandschutzprojektes. Eine Eröffnung vor September 2015 sei nicht realistisch. Ich sehe September als sehr optimistisch an.

Zu diesem Objekt fand am 17.06.2015 im OA Prohlis ein Runder Tisch mit Vertretern des OA, der Polizei, der Kirchgemeinde, dem Eigentümer und Betreiber, der Caritas, dem Sozialamt, dem OBR und Anwohnern statt. Ich habe als OBR-Mitglied und unmittelbarer Anwohner daran teilgenommen. Hauptpunkte der Beratung waren u.a. eine allgemeine Vorstellung des Objektes, Belegungszahlen und vorgesehene Belegung (Familien oder Einzelpersonen, Nationalitäten,…), Betreiberkonzept, Betreuung vor Ort, Sicherheitskonzept einschl. Sicherheitsdienst und Kontrollen, Versorgung, Integration in unsere Alltagsstruktur, Beschäftigungsmöglichkeiten, Fragen, Bedenken und Probleme der Anwohner. Am 08.08.2015, 18:00 Uhr wird der Runde Tisch mit dem gleichen Teilnehmerkreis durchgeführt.

Die Kirchgemeinde Lockwitz veranstaltet am 26.06.2015 19:30 Uhr in der Schloßkirche Lockwitz einen Gemeindeabend, wo ebenfalls über die Thematik beraten wird. Ich kann an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen, da ich vom 25.-28.06.2015 mit unserer Sportgemeinschaft in Ostrava bin.

Peter Munkelt