Benachteiligung des Bündnis Freie Bürger: Beschwerde beim Deutschen Presserat
Die DNN hat am 10.Mai (mit Dresden – Altstadt) begonnen, die Spitzenkandidaten der einzelnen Wahlkreise zur Kommunalwahl am 09.Juni 2024 vorzustellen.
Dabei haben 7 Listen die Möglichkeit, sich ausführlicher vorzustellen, mit jeweils einem Bild des Spitzenkandidaten und der Vorstellung seiner Ziele für den Wahlkreis.
Die Spitzenkandidaten der verbleibenden 7 Listen (unter anderem wir) werden lediglich im Fließtext knapp erwähnt. Auf Nachfrage beim Chefredakteur wird uns mitgeteilt, es sei zu wenig Platz da und deshalb würde eine 5%- Schranke (bezogen auf die Wahl 2019) angelegt und die Fraktionen, die 2019 unter dieser 5%- Schranke liegen, nur kurz erwähnt.
Bei einer Kommunalwahl gibt es keine 5%-Hürde -wir halten diese Benachteiligung für einen aktiven Eingriff in die Chancengleichheit der Bewerber für die Wahl 2024 und haben beim Deutschen Presserat in Berlin Beschwerde eingelegt.
Claus Lippmann
-Pressesprecher-