Ersatzneubau Kinder- und Jugendhaus „Pixel“ und Abbruch Bestandsgebäude auf der Elsterwerdaer Straße 21, 01239 Dresden
Da die Schließung des stark frequentierten Abenteuerspielplatzes für eine gewisse Zeit geplant ist und zwischen Abriß und Beginn Ersatzneubau ein langer Zeitraum besteht, wurden von mir folgende Ergänzungsvorschläge unterbreitet:
Es wird beantragt, folgende Beschlüsse zu ergänzen:
- Auf Grund der wichtigen Ersatzfunktion seit Schließung des bisherigen Kinder- und Jugendhauses ist die durchgehende Öffnung des benachbarten Abenteuerspielplatz während der gesamten Bauzeit zu gewährleisten. Die ausgesprochene Kündigung ist zurückzunehmen. Zustimmung (16/0/3)
- Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Maßnahme ist der geplante Bauablauf nochmals zu straffen. Vorgaben des Finanzplans sind entsprechend anzupassen. Ablehnung (1/4/14)
Begründung:
- Abenteuerspielplatz ist sehr stark frequentiert
- Hinweis auf Beschluß JHA vom 16.01.2014
- Baustillstand zwischen Ende Abbruch 11/21015 und Baubeginn Ersatzneubau 08/09/2016 mit 9 bzw. 10 Monaten ist nicht zu akzeptieren.
Die Gesamtvorlage wurde unter Einbeziehung des bestätigten Ergänzungsbeschlußvorschlages 3 einstimmig mit 19/0/0 bestätigt.
Bereitstellung und Betreibung des Objektes Prohliser Allee 3 und 5 als Übergangswohnheim mit 20 Plätzen für ältere wohnungslose Menschen und Festsetzung des Kostensatzes zur Betreibung
Betreiber wird die AWO. Die Vorlage wurde mit 19/0/0 einstimmig bestätigt.
Einhaltung des Schulnetzplanes (SNP):
Schulbeginn Gymnasium Prohlis 2016/2017, Einhaltung aller festgelegten Anzahlen an Zügen an Gymnasien laut SNP, Vitzthum-Gymnasium Dresden: 4 Züge bis zur baulichen Erweiterung
Verwaltung lehnt Antrag ab. Beruft sich auf Abweichungsmöglichkeiten beim SNP. Bedarf im Dresdner Südosten vorhanden. Aufstockung der Klassen auf 28 Schüler bedenklich. Vorlage zur Sanierung des Gebäudes bereits im OBR vorgestellt. Beratungsstand?
Der Antrag wurde mit 18/0/0 einstimmig bestätigt.
Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet umsetzen!
Die Problematik werde schon mehrfach beraten. Der Änderung der Hauptsatzung durch den neuen SR wurde von der Landesdirektion nur mit Beanstandungen zugestimmt. Darüber hinaus wurde im Koalitionsvertrag der Landesregierung eine Änderung der Gemeindeordnung vereinbart. Solange diese Änderung nicht beschlossen vorliegt, besteht kein Anlass, im vorauseilendem Gehorsam Änderungen im Strukturaufbau der LH DD zu beschließen und vorzunehmen, die dann evtl. widerrufen werden müssten.
In der Diskussion habe ich erneut auf meine grundsätzliche Stellungnahme vom 10.11.2013 zum damaligen Antrag A 0772/13 vom 01.10.2013 (B90/Grüne) hingewiesen. Meine grundsätzliche Meinung und die geäußerten Bedenken zur Einführung einer Ortschaftsverfassung im gesamten Stadtgebiet haben sich auf Grund meiner Erfahrungen als ehem. SB OBR im OA nicht geändert. Meine Anlehnung bleibt. Die größte Problematik sehe ich nach wie vor bei der personellen und finanziellen Ausstattung der Ortsämter sowie bei der Besetzung des Ortsvorstehers aus den Reihen der „ehrenamtlichen Ortschaftsräte“ nach jeder Wahlperiode. Hier sehe ich die Kontinuität zu der jetzigen Besetzung mit OAL gefährdet.
Der Antrag wurde mit 7/9/2 Stimmen abgelehnt. Sogar ein Grüner enthielt sich der Stimme!
Geplante Erweiterung des Palitzschhofes als Kulturzentrum in Prohlis umsetzen!
Nun sind einige Fraktionen auf den Zug aufgesprungen und wollen die Lorbeeren ernten die Ortsamt, Quartiersmanagement, BI und Vereine vor Ort seit Jahren sähen. Notwendig ist dringend die Entscheidung zum vom SR beschlossenen Kauf des Objektes. Dabei gibt es immer noch Streit in der SV, welches Amt für das Objekt zuständig ist. Um dies zu beschleunigen, ist der Antrag zu befürworten. Im BV 1 ist das Datum durch „unverzüglich“ zu ersetzen. Ein Nutzungskonzept, welches nach einer Beratung mit dem OAL und den BM Seidel und Lunau im Januar 2015 nochmals überarbeitet und präzisiert wurde, liegt ebenso vor wie der Bedarfsplan. Eine Abstimmung mit dem Denkmalschutz erfolgte im August 2015.
Der Antrag wurde mit der Änderung im BV 1 mit 19/0/0 bestätigt.
Peter Munkelt