Ortsbeirat Prohlis, 05.10.2015

Aufgrund der Entscheidung der LH zur Unterbringung von Flüchtlingen in einem Teil des Schulgebäudes  in der Boxberger Straße ab 09.10.2015 und der damit verbundenen aktuellen Situation wurde dieser Teil der „Informationen des OAL“ zuerst behandelt.

Zu Beginn weist der OAL darauf hin, dass dies eine Info für die Eltern von Schülern der 89. GS, die im 2. Teil des Schulkomplexes während der Sanierungsphase der 89. GS Sosaer Straße untergebracht sind, und die Lehrer dieser Schule sei. Diese finde im Rahmen einer planmäßigen öffentlichen OBR-Sitzung statt. Er hoffe auf eine sachliche Diskussion, verweist aber auch darauf, dass er, falls erforderlich, von seinem Hausrecht Gebrauch machen werde.

Der OBR räumte Vertretern der 89. GS, Eltern der Schüler und Bürgern Rederecht ein. Neben Eltern und Schulvertretern waren auch sehr viele Bürger (nach Schätzungen ca. 250) anwesend. Die Stimmung war bereits vor Sitzungsbeginn sehr aufgeheizt, so das Ordnungsdienst und Polizei das Ihre zu tun hatten. Hinzu kam, dass Frau BM Dr. Kaufmann verspätet ankam, was lautstark und unflätig als „gewollt“ von den Anwesenden quittiert wurde. Weiterhin war Frau Dr. Cordts vom Sozialamt als Vertreterin der Stadtverwaltung anwesend.

Fr. Dr. Kaufmann betonte in ihren Ausführungen einleitend die Pflicht der LH zur Aufnahme von Flüchtlingen. Zuweisungen vom Land würden ständig nach oben korrigiert. Die derzeitige Prognose spräche von ca. 5300 Zuweisungen für 2015, denen eine menschenwürdige Unterkunft zur Verfügung gestellt werden müsse. Eine Arbeitsgruppe prüfe gegenwärtig alle möglichen kommunalen Einrichtungen, die für eine Unterbringung geeignet seien.

Sie benennt die im Gebiet vorgesehenen Unterkünfte, Lockwitztalstraße 60/60a, Heidenauer Straße, sowie der in der Diskussion stehende Teil der Schule in der Boxberger Straße in Prohlis. Im 2. Teil der Schule ist gegenwärtig die 89. GS bis zum Ende der Sanierungsmaßnahmen in der Sosaer Straße untergebracht. Die benachbarte Unterbringung von Flüchtlingen wurde der Schule und den Eltern erst am Freitag zur Kenntnis gebracht und brachte nicht nur Ihnen, sondern auch Anwohnern und weiteren Bürgern Unverständnis zu dieser äußerst kurzfristigen Entscheidung.

Während der Ausführungen kam es immer wieder zu Unmutsäußerungen von Bürgern und verbalen Angriffen. Eine Person mußte nach mehreren Ermahnungen des Saales verwiesen werden.

Die Elternvertreter der 89. GS äußerten ihre Bedenken zur kurzfristig geplanten Unterkunft in unmittelbarer Nachbarschaft zur Grundschule. Insbesondere wurde bemängelt, dass die Eltern ohne vorherige Absprache und Information mit der kurzfristigen Belegung des 2. Teiles der Schule überrascht wurden. Die Nutzung dieses Schulteiles werde abgelehnt.

Sie verweisen besonders auf folgende nicht geklärten Probleme:

  • Sicherheit für Schüler, Lehrer und Anwohner, auch im Umfeld der Schule und auf dem Schulweg
  • Unzureichender Brandschutz im Gebäude
  • Unzureichende Toiletten
  • Negative Beeinflussung des Lehrbetriebes, ein störungsfreier Schulbetrieb sei nicht mehr zu gewährleisten, u.a.

Der OAL verweist darauf, dass der OBR keine Entscheidungen zu diesem Thema treffen könne.

In der anschließenden Diskussion werden mehrfach die von den Schulvertretern geäußerten Bedenken angesprochen, unterbrochen von zahlreichen teilweise nicht zu akzeptierbaren Zwischenrufen und Protesten. Antworten der Vertreter der SV auf Fragen aus dem Publikum werden vielfach nicht akzeptiert. Die Vertreter der SV sagten zu, sich um in der Diskussion aufgeworfene Fragen, die die SV klären kann, zu kümmern.

Die Schulleiterin der 89. GS äußert ihr Unverständnis, dass die SV sage, dass sie die den Schutz der Schüler garantiere, aber die Befürchtung bestehe, dass sie die Verantwortung auf die Schulleitung und deren Mitarbeiter delegieren werde und sich damit der Verantwortung entziehe. Die Lehrer und Mitarbeiter der Schule seien nicht in der Lage, die Probleme zu lösen.

Einem Geschäftsordnungsantrag zur Beendigung der Diskussion, da sich die Argumente wiederholen, stimmt der OBR mehrheitlich zu. Eine OBRin kritisiert dies und möchte dieses Thema im TOP Info nochmals ansprechen. Dem wird stattgegeben.

Dabei wurde insbesondere nochmal auf den Stadtratsbeschluß zur Sanierung des Schulgebäudes Boxberger Straße für die Gründung des Gymnasiums Prohlis zum Schuljahr 2016/17 hingewiesen. OBR und Bürger sehen die Gefahr, dass der Stadtratsbeschluß durch die Unterbringung von Flüchtlingen unterwandert bzw. ausgehebelt wird und die dringend benötigte und vom Stadtrat bestätigte Gründung des Gymnasiums Prohlis abgeschrieben werden kann. Dies dürfe nicht geschehen. Der OBR sei künftig rechtzeitig über geplante Unterkünfte für Flüchtlinge zu informieren.

Zwischenzeitlich wurde aus der Presse bekannt, dass nach den Herbstferien die Schüler der 89. GS in eine Schule am Terrassenufer umgelagert werden sollen. Dies kann auch nicht der Weisheit letzter Schluß sein und befördert die Befürchtung, dass der gesamte Schulkomplex einschließlich Turnhalle als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird.

Nach einer kurzen Pause wird die normale TO abgearbeitet.

Bebauungsplan Nr. 398.B, Dresden Reick/Strehlen, Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich 1.C (Aufstellungsbeschluß, Grenzen des Geltungsbereiches)

Bebauungsplan Nr. 398.B, Dresden Reick/Strehlen, Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich 1.C (Aufstellungsbeschluß, Grenzen des Geltungsbereiches)

Beide Punkte wurden vom Vertreter des SPA, Herrn Böbst, vorgestellt und vom Vertreter der Wifö, Herrn Körner, ergänzt. Grundlage für die Planungen sei der erarbeitete Rahmenplan für den Wissenschaftsstandort. Der Entwurf des neuen FNP trage dem bereits Rechnung. Der aktuelle Arbeitsstand dazu werde dem OBR nachgereicht.

Betroffen von der Planung seien auch 163 Kleingärten in 2 Sparten. Welche und wie viel Kleingärten umgesiedelt werden müßten, könne noch nicht gesagt werden. Zur Klärung dieser Fragen werde von der LH eine AG gebildet, die den Planungsprozess begleite. In dieser AG würden auch Vertreter des Stadtverbandes der Kleingärtner und des Kleingartenbeirates mitarbeiten. Der B-Plan 399 in unmittelbarer Nähe sehe die Schaffung von 100 neuen Parzellen vor. Ein Satzungsbeschluß sei in etwa 3 Jahren möglich. Für eine Ansiedlungsplanung sei dieser Vorlauf dringend notwendig. Der Bedarf sei in jedem Fall vorhanden.

Zur Schaffung kurzer Wege zwischen den Wissenschaftsstandorten nördlich und südlich der Bahnlinie und zur Verkehrsentlastung sei ein Durchstich durch die Bahnlinie geplant. Dazu gebe es ein gesondertes Planverfahren mit einem Planfeststellungsbeschluß. Die bevorzugte Trasse sei z.Zt. die Verlängerung der Liebstädter Straße bis zur Reicker Straße.

Ein OBR-Mitglied der Grünen stellt für beide B-Pläne folgenden Ergänzungsantrag:                                     Der OBR befürwortet die Integration von Wohnnutzung im B-Plan 398.B bzw 398.C.

Der Vertreter der FDP spricht sich unter Verweis auf die geplante Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Seite der Reicker Straße dagegen aus. Die Flächen sollten der Forschung vorbehalten bleiben. Der Vertreter der Wifö weist auf Probleme an der Schnittstelle zwischen Wohnen und Gewerbe hin (Lärmimmisionen).

Der OBR stimmt beide Vorlagen getrennt wie folgt ab:

  • Der Ergänzungsantrag zum B-Plan 398.B wurde mit 6/8/4 abgelehnt. Die Vorlage zum B-Plan Nr. 398.B wurde mit 14/0/4 bestätigt.
  • Der Ergänzungsantrag zum B-Plan 398.C wurde mit 6/7/5 abgelehnt. Die Vorlage zum B-Plan Nr. 398.C wurde mit 14/0/4 bestätigt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6020, Dresden-Reick, CSW Reicker Straße (Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses)

Der Vertreter des SPA, Herr Böbst, erläutert. Er erklärt, dass das Verfahren keine Aussicht auf Erfolg habe und demzufolge der Aufstellungsbeschluß aufgehoben werden soll.  Er begründet dies damit, dass bei der Offenlage des Vorentwurfes von einem benachbarten Gewerbebetrieb Bedenken gegen die geplante Nutzung vorgetragen wurden. Mehrere Gespräche zwischen der Umweltbehörde und dem Nachbarbetrieb hätten zu keiner Lösung geführt. Zugleich wurde von diesem Betrieb auf die Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten verwiesen. Aufgrund der nicht überwindbaren Gegensätze habe sich der Vorhabenträger entschlossen, das Vorhaben aufzugeben und die Aufhebung des vorhabenbezogenen B-Planes beantragt, damit die Fläche einer anderen Nutzung zugeführt werden kann.

Der Aufhebungsbeschluß wurde mit 17/0/0 einstimmig bestätigt.

Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben (Förderrichtlinie der Ortsämter)

Der OAL, Herr Lämmerhirt, stellte die Richtlinie vor. Ziel sei die Vereinheitlichung der Förderinstrumentarien für alle Ortsämter. Die Richtlinie muß durch den SR bestätigt werden. Es werden nur stadtteilbezogene Projekte mit einer Teilfinanzierung gefördert. Vollfinanzierung sei die Ausnahme. Ein genereller Anspruch auf Förderung bestehe nicht. Der OBR werde nicht in die Vergabe einbezogen.

Nach einem intensiven Durcharbeiten der Richtlinie bin ich zu der Auffassung gekommen, dass das Verfahren sehr bürokratisch ist. Der erforderliche Aufwand zur Höhe der Fördermittel erscheint mir sehr hoch. Dies habe ich so kund getan. Auf meine Frage nach den gesamten zur Verfügung stehenden Fördermitteln wurde eine Summe von 22.250 € für 2015 und alle Ortsämter gesamt genannt. Ob dafür der viele Papierkram notwendig ist?

Die Vorlage wurde mit 16/0/0 bestätigt.

Sonstiges

Der OAL informiert, dass der Finanzausschuß dem Erbpachtvertrag für die Schule auf der Urnenstraße in Lockwitz zugestimmt habe. Geplant sei die Eröffnung einer Oberschule ab 2017. Eine zeitnahe Informationsveranstaltung für die Lockwitzer Bürger sei geplant. Der OBR und insbesondere Lockwitzer Vertreter im OBR hatten sich massiv für die Wiedereröffnung dieses Schulstandortes eingesetzt.

 

Peter Munkelt