Ortsbeirat Prohlis, 09.03.2015

  • Wasaplatz – Gestalterische Begleitplanung zur Vorplanung Stadtplanung 2020

Der Vertreter des SPA, Herr Böbst, erläuterte umfassend die Vorlage. Frau Aurin vom Planungsbüro Rewaldt ergänzte Details. Anliegen der Planung ist die städtebauliche Aufwertung des Wasa-Platzes und steht in engen Zusammenhang mit der Planung der Stadtbahntrasse 2020 mit der Verlegung der Straßenbahn in die Oskarstraße (1.BA).

Angeregt wurde die gestalterische Begleitplanung auch in einer Bürgerversammlung. Die dabei vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken seien weitestgehend in die jetzige Planung eingeflossen. In der Diskussionen wurde insbesondere der Radverkehr und die Haltestellengestaltung hinterfragt.

Für den Radverkehr gebe es einen Prüfauftrag aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Bau, dieser sei noch in Arbeit.  Die neu zu konzipierende Haltestelle am Wasaplatz in Richtung C.-D.-F.-Straße werde nach Vorgaben der Verkehrsplanung gestaltet. Von mir wurde die Gestaltung der Oberflächen der Fußwege hinterfragt. Es wurde bestätigt, dass diese behindertengerecht gebaut würden. Der Baubeginn sei abhängig vom Baubeginn und –ablauf der Oskarstraße. Die Umsetzung soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen.

Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass bisher Planungskosten in Höhe von 16,- T€ angefallen seien.

Der OBR bestätigte mit 18 Ja,- 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Beschlußvorschläge.

  • Bebauungsplan Nr. 398.A, Dresden-Reick/Strehlen, Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich 1.A (Aufstellungsbeschluß, Grenzen)

Herr Böbst stellte auch den B-Plan Nr. 398.A vor.Das zu beplanende Gebiet ist Teil des bestätigten Rahmenplanes Nr. 789 und des B-Planes Nr. 398. Das Gebiet soll als Startgebiet für den gesamten Bereich des künftigen Wissenschaftsstandortes südlich der Bahnlinie gelten. Konfliktpunkte seien in diesem Bereich in Grenzen zu halten, die Erschließung sei hier gegeben. Im Gesamtbereich des B-Planes 398 seien wesentlich mehr Probleme zu lösen. Dies könne eine Ansiedlung von interessierten Firmen verzögern, die jedoch so schnell als möglich erfolgen soll. Da z.Zt. für das Gebiet kein Baurecht bestehe und jetzt als Außenbereich einzuordnen sei, seien Einzelentscheidungen nach §35 Baugesetzbuch nicht möglich. Für Baurecht sei deshalb ein B-Plan aufzustellen.

Der OBR bestätigte die Beschlußvorschläge einstimmig mit 19/0/0 Stimmen.

  • Satzung über die Bereitstellung, Benutzung und Betreibung von Unterbringungseinrichtungen für Asylbewerber sowie Flüchtlinge nach § 3 SächsFlüAG,

     Antrag der Fraktion AfD

Der Antrag wurde von Herrn Gilke, OBR-Mitglied und nachgefolgter Stadtrat kurz erläutert. Ausgangspunkt für den Antrag sei die Antwort auf eine Anfrage der Fraktion an die Stadtverwaltung, dass die Satzung vom 20.07.2007 (Übergangswohnheimsatzung) nicht mehr aktuell und zeitgemäß sei. Sie werde den derzeitigen Anforderungen nicht mehr gerecht.

Der OAL gab die Stellungnahme der SV zur Kenntnis. Darin heißt es u.a., dass es bereits im Herbst Überlegungen zur Überarbeitung der bestehenden Satzung gegeben habe und eine Überarbeitung auch erfolgt sei. Diese befinde sich bereits im Verwaltungsumlauf und werde bei OB, dem Ältestenrat, Ausschüssen und im SR beraten und entschieden. Eine Beschlußfassung sei für Ende Mai 2015 vorgesehen. Eine Beteiligung der OBR sei bei der inhaltlichen Gestaltung von Satzungen nach der Sächsischen Gemeindeordnung nicht gegeben. Es handele sich um Weisungsrecht der SV. In der Diskussion wurde angemerkt, dass damit der BV 4 gegenstandslos sei.

Es wurden folgende Änderungsanträge gestellt:

FDP-Fraktion:

  1. Der BV 4 ist zu streichen, da der OBR bei Satzungsinhalten entsprechend Sächsischer Gemeindeordnung nicht einbezogen wird.
  2. Die BV 1 – 3 sind in der Beschlußfassung auf die nächste OBR-Sitzung zu verschieben, um das Ergebnis der überarbeiteten Satzung abzuwarten.

Fraktion Grüne:

Der Antrag ist als erledigt zu betrachten, da ein neuer Satzungsentwurf bereits vorliegt und sich im Verwaltungsumlauf befindet.

Da dieser Antrag als weitestgehend zu betrachten war, wurde dieser zuerst angestimmt.

Ergebnis: 10/7/2.

Damit wurde über die weiteren Änderungsanträge und den Antrag selbst nicht mehr abgestimmt.

Die exakten Formulierungen der Ergänzungsanträge sind der Beschlußausfertigung der OBR-Sitzung zu entnehmen.

  • Sonstiges

Der OAL informierte über den aktuellen Stand zur Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für besondere Bedarfsgruppen.

Für das Objekt Lockwitztalstraße 60/60a liege noch keine Baugenehmigung vor. Unabhängig davon haben Sanierungsarbeiten begonnen, für die keine Baugenehmigung notwendig sei. Dies habe ich bezweifelt, da sowohl im Gebäude selbst, als auch an den Außenanlagen kräftig gewerkelt wird. Mit der Entkernung des Gebäudes wurde begonnen, Schachtarbeiten außen am Haus durchgeführt und Bäume und Sträucher in Größenordnungen abgeholzt.

Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass bis Februar 2015 37 Personen zugewiesen worden seien. In den Gewährleistungswohnungen würden regelmäßige Kontrollen durch das Sozialamt durchgeführt.

Im OA-Gebiet Leuben würden bis April Asylbewerber, die dazu berechtigt sind, gemeinnützige Tätigkeiten verrichten. Die Zuweisungen erfolge über Freie Träger. Für das OA-Gebiet Prohlis werde auch ein Antrag gestellt. Ab März 2015 gelte für die LH DD ein Betreuungsschlüssel von 1:100. Die Betreuung im OA-Gebiet Prohlis erfolge von der Caritas und der AWO.

Am 17.03.2015, 17:00 Uhr, findet im OA Prohlis die Informationsveranstaltung zum Flächennutzungsplan und zum Landschaftsplan statt. Da ich in der AG des OBR zur Beratung dieser Pläne mitarbeite, ist meine Teilnahme dort notwendig.

Peter Munkelt