- Vorstellung des 2. Dresdner Bildungsberichtes 2014
Die Vertreterin des GB Soziales, Frau Schimkowiak, zugleich Mitautorin, stellte den 2. Dresdner Bildungsbericht, eine umfassende Ausarbeitung, für die LH und speziell für das Ortsamtsgebiet im Detail vor. Gegenüber dem 1. Bildungsbericht seien mehr kleinräumigere Betrachtungen ausgewählter Bildungsindikatoren auf Ortsamtsebene in die Erarbeitung eingeflossen.
Nach der Darlegung zentraler Ergebnisse wurde anhand von ausgewählten Bildungsindikatoren die Situation im Ortsamtsgebiet und seinen statistischen Bezirken (Stadtteilen) erläutert. Besonders in den Bereichen Prohlis-Süd und Prohlis-Nord (Plattenbaugebiet) seien aufgrund von hohen sozialen Belastungen negative Abweichungen vom städtischen und Ortsamtsdurchschnitt zu verzeichnen, obwohl teilweise Verbesserungen eingetreten seien. Durch geeignete Maßnahmen seien jedoch weitere Verbesserungen der Situation in diesen Gebieten notwendig.
Es wurde vom OBR darauf hingewiesen, dass sich dies auch auf das Wohngebiet Am Koitschgraben beziehe, welches als Entwicklungsraum aber Stehlen mit zugeordnet sei und davon in der Einschätzung profitiere. Detailangaben sind dem 2. Bildungsbericht zu entnehmen.
In der Diskussion wurde hinterfragt, welche Maßnahmen zur Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes möglich seien. Vorgeschlagen wurde von einem OBR-Mitglied u a. die Verringerung der Klassenstärke und die Erhöhung des Schulpersonals. Dazu wurde entgegnet, dass dies nicht unbedingt zielführend sei. Im Ortsamtsgebiet gäbe es bereits eine Reihe von Aktivitäten, wie Quartiersmanagement, Soziale Stadt mit Integriertem Handlungskonzept, Bürgerinitiative, Lehrstellenbörse, u.a. die mit vielfältigem Engagement vor Ort aktiv seien. Der Bildungsbericht stelle lediglich eine Bewertung der Situation nach bestimmten Kriterien dar. Ein Handlungskonzept zu erstellen sei Aufgabe der Politik und der Verwaltung. Der Bildungsbericht gebe mit seinen Ergebnissen dazu lediglich den Anstoß.
Vom Ortsbeirat wurde auch auf die Pflichten des Elternhauses als 1. Bildungseinrichtung hingewiesen. Der OBR nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
- Beratung über die Straßenreinigungsgebührensatzung (SRGS) 2016
Dem Ortsbeirat wurde das Schreiben der Abt. Abfallwirtschaft/Stadtreinigung und die Liste der 2015 zu reinigenden Straßen übergeben und um Mitwirkung bei der Erstellung der Straßenreinigungsgebühren-satzung (SRGS) 2016 gebeten.
Es wurde festgestellt, dass in der Liste 2015 die Dohnaer Straße (von Erich-Kästner-Straße bis Stadtgrenze) in die Kategorie F1WM eingeordnet und entsprechende Bescheide an Anwohner verschickt wurden. Dies führte zur Verärgerung der betroffenen Anwohner, da an verschiedenen Abschnitten in diesem Bereich kein Fußweg existiert und demzufolge keine Reinigung erfolgen kann. Obwohl der OBR dazu keinen Beschluß gefasst hatte, wurde dies so in die Satzung 2015 aufgenommen. Der OBR beantragt daher, diesen Straßenabschnitt wieder in die Kategorie F1 einzuordnen und stimmt mit dieser Änderung der SRGS 2016 mit 16/0/0 zu.
- Besetzung der Schiedsstellen Prohlis-Ost und Prohlis-West mit je einer Friedensrichterin/einem Friedensrichter sowie für die Schiedsstelle Prohlis-Ost mit einer Protokollführerin/einem Protokollführer
In nicht öffentlicher Sitzung wählte der Ortsbeirat nach nochmaliger Befragung der einzelnen Bewerber die beiden Friedensrichter und den Protokollführer.
- Sonstiges:
Der Ortsamtsleiter informierte über den aktuellen Stand zur Schaffung zusätzlicher Unterbringungs-möglichkeiten für besondere Bedarfsgruppen.
Für das Objekt Lockwitztalstraße 60/60a liege immer noch keine Baugenehmigung vor. Die Sanierungsarbeiten seien weiter unterbrochen und würden erst nach Vorliegen der Baugenehmigung weitergeführt. Dies führe zur Verschiebung des Eröffnungstermins um mindestens 2 Monate.
Im Jahr 2014 habe es für Dresden 1300 Zuweisungen gegeben, für 2015 wurde diese Anzahl mit 1677 (lt. SR 1700) bisher angegeben. Aufgrund der gegenwärtigen Situation sei 2015 mit wesentlich mehr Zuweisungen zurechnen. Gegenwärtige Zahlen sprechen von 2683 Zuweisungen, mit Folgeanträgen sogar von 3018. Dies erfordere weitere Maßnahmen.
Peter Munkelt