Bericht 33. Sitzung OBR Prohlis 05.03.2018
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung wurde vom OAL mitgeteilt, dass der TOP „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung“ von der TO genommen werden muß, da kein Referent des zuständigen Amtes zur Verfügung stehe. Die Vorlage werde zur gleichen Zeit in mehreren Ortsbeiräten beraten. Im Vorfeld der Sitzung habe man sich deshalb geeinigt, die Vorlage im OBR Prohlis in die nächste Sitzung zu verschieben. Damit ist Zeit für weitere Überlegungen gegeben. Trotzdem werde ich dazu einige Anmerkungen zu meinem Standpunkt, den ich in der Vergangenheit bereits mehrfach geäußert habe, zur Diskussion darlegen ( s.u.).
Es wurden folgende Top beraten:
1. Entwurf zum Flächennutzungsplan der LH Dresden in den Stadtgrenzen vom 01.01.1999
Die Vertreterin des SPA, Frau Wilhelm-Herzog, erläuterte sehr umfangreich die Vorlage und die
das Ortsamt betreffenden Punkte aus den Anlagen. Zu Beginn ging sie nochmals auf die Aufgaben und Grundzüge des FNP als vorbereitende Bauleitplanung ein. Sie hob hervor, dass sich der FNP lediglich auf die Bodennutzung beschränke und keine Maßnahmen festlege.
Insgesamt seien über 1700 Anregungen, davon 1039 aus der Bevölkerung, zur öffentlichen Auslage 2015 eingegangen, aus dem Ortsamtsbereich Prohlis 122 und 12 aus dem OA.
Zusammen mit den Beschlußvorschlägen aus der OBR-Sitzung vom 11.11.2013 und deren Abwägungen wurden letztere mit der Vorlage in einer Arbeitsgruppe des OBR, in der ich maßgeblich mitgearbeitet habe, beraten, erneut bestätigt oder neue Beschlußvorschläge für den OBR erarbeitet.
In der umfassenden Diskussion wurden die aufgeworfenen Fragen ausführlich erläutert. Nicht in jedem Fall folgte der OBR den Erläuterungen.
Über diese Beschlußvorschläge aus der AG wurde einzeln unterschiedlich abgestimmt. Die BV werden hier nicht einzeln aufgeführt, da sie ortsamtsspezifisch sind. Bei Bedarf können sie bei mir angefordert werden. Evtl. sind sie für Jan im SR relevant, dazu bitte Rücksprache.
Die Gesamtvorlage wurde unter Beachtung der Ergänzungs- bzw. Änderungsbeschlüsse des OBR mit 16/0/0 Stimmen vom OBR befürwortet.
- Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Anmerkungen zur Vorlage:
Nach wie vor bestehen unterschiedliche Auffassungen zur Einführung der Ortschaftsverfassungen und die Wahl oder Benennung von Ortschaftsräten.
Nach der im Dezember 2017 vom Landtag beschlossenen Regelung werden für die LH Dresden Ortschaften/Stadtbezirke in welcher Struktur auch immer, voraussichtlich in der jetzt bestehenden Struktur, mit der Kommunalwahl 2019 gebildet. Die Regelung läßt nach meinem Kenntnisstand den Kommunen frei und ist in der Hauptsatzung zu regeln, ob die Ortschafts-/Stadtbezirksräte direkt mit der SR-Wahl gewählt werden oder wie bisher entsprechend dem jeweiligen Wahlergebnis im Ortsamtsgebiet von den Parteien oder Wählervereinigungen benannt und vom SR bestätigt werden.
Dies scheint mir neben weiteren, von mir in der Vergangenheit genannten Problemen der Knackpunkt zu sein. Die bestehende Hauptsatzung ist demzufolge zu ändern, bzw. hat Festlegungen zu treffen.
Die dazu zu beratende Vorlage bringt für mich aufgrund offener Fragen auch keine endgültige Klarheit, wie ich mich entscheiden soll.
In einem Telefonat mit Werner Schnuppe am gestrigen Vormittag hat er mich auf Unregelmäßigkeiten in der Vorlage aufmerksam gemacht hat und Ausarbeitungen zugeschickt, die ich noch durchgearbeitet habe. Da Werner Erfahrungen zur Durchführung von Wahlen und den gesetzlichen Bestimmungen hat, gehe ich von deren Richtigkeit aus. Ich kann und will auch nicht in der Kürze der Zeit die gesetzlichen Grundlagen prüfen. U.a. geht es um die frühzeitige Einbeziehung der Einwohner und evtl. erforderliche Unterstützerunterschriften für Wahlvorschläge.
Ich sehe jedoch noch weitere kritische Punkte, u.a.:
- Haben wir in jedem OA genügend Bewerber für eine Direktwahl, auch für evtl. Nachrücker? Sind sie auch zu finanziellen Zugeständnissen und für den Zeitaufwand für die Wahlwerbung bereit? Die nötigen 30 Unterschriften sehe ich dabei noch nicht als Problem, das ist machbar.
- In der Begründung zur Vorlage werden auf Seite 14 im 2. Absatz sind die Ämter aufgelistet, die angeblich einen Mehraufwand an Arbeit durch die neuen Regelungen haben. Die Ortsämter als „Hauptleittragende“ läßt man unter den Tisch fallen und führt sie erst gar nicht auf.
Das ist ein Skandal!
Zu den auf die Ortsämter zukommenden verwaltungstechnischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Mehrbelastungen hatte ich bereits mehrfach mündlich und schriftlich hingewiesen.
- Als Anhang zur Vorlage ist die Beschlußausfertigung aus der Sitzung des SR am 10.12.2015 zur Vorlage “Ortschaftsverfassung für das ganze Stadtgebiet umsetzten“ beigefügt.
Darin wurde der OB durch den SR in den Punkten 1 bis 4 beauftragt, wesentliche zu erledigende Aufgaben und erforderliche Auflistungen zu erarbeiten und vorzulegen. Zum 31.12.2015 sollte zum Verfahren und zu Ergebnissen erstmals berichtet werden. Es ist festzustellen, dass bis zum heutigen Tage dazu nichts vorliegt.
Ansonsten hätte es der Vorlage als Anhang beigefügt werden können.
- In der Vorlage wird auf hohe finanzielle Einsparungen ohne eine Direktwahl der Ortschaftsräte hingewiesen. Wenn es letztlich nicht zu einer Direktwahl kommen sollte, wird erwartet, dass diese Mittel den neuen Ortschaften/Stadtbezirken zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Aus meinen wenigen dargelegten Punkten, die sicher nicht vollständig und auch nicht voll ausformuliert sind, sehe ich mich zur Zeit nicht in der Lage, der Vorlage zuzustimmen und hätte es auch gestern in der Sitzung nicht getan, wenn diese behandelt worden wäre.
- Beratung und Entscheidung über die IG-Förderung
Für das Gebiet der Sozialen Stadt Prohlis lagen 6 Anträge von Vereinen für die IG-Förderung vor. Ein Antrag wurde zurück gezogen, da zwischenzeitlich eine Finanzierungsmöglichkeit aus dem Verfügungsfonds des QM gefunden und vom Quartiersbeirat bestätigt wurde. Die beantragten Mittel wurden damit für die anderen Anträge frei.
Die Quartiersmanagerin, Frau Lindner, stellte die einzelnen Anträge vor und beantwortete Fragen der OBR-Mitglieder. Lediglich bei einem Antrag mußten die beantragten Mittel gekürzt werden, da die zu Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichten.
Die beantragten Mittel dienen vorwiegend zur Begleichung der Miete für die genutzten Räumlichkeiten.
Die Anträge wurden entsprechend den Vorschlägen von QM und OA mit 12/0/2 Stimmen bestätigt.
Für das Wohngebiet Am Koitschgraben lagen 2 Anträge vor, wobei einem Antrag eine Teilsumme aus dem Verfügungsfonds des QM zur Verfügung gestellt wurde. Dieser Betrag wurde nach Abstimmung der beiden QM für Prohlis bereitgestellt.
Die Quartiersmanagerin, Frau Kreißl, erläuterte die Anträge und beantworte Fragen.
Der OBR bestätigte mit 18/0/0 Stimmen die Anträge.
Für künftige Anträge erwartet der OBR von den Einreichern Erläuterungen zum gesamten Finanzbedarf, einschließlich Eigenleistungen.
- Sonstiges:
Der OAL informierte zum Frühjahrsputz am 12.04.2018 ab 16:00 Uhr.,
Am 26.03.2018, 16:00 Uhr findet in den Gemeinschaftsgärten in Prohlis (Dohnaer Straße/Ecke F.-Meinhardt-Str.) eine Veranstaltung statt.
Peter Munkelt