Ortsbeirat Blasewitz, 30.09.2015

Vorlage – „Vorplanung Verkehrsanlage Wehlener und Kipsdorfer Straße und Gleisschleife Schlömilchstraße“

Mit 5,5 Mio. Euro Gesamtkosten, davon 2 Mio. Euro Anteil der Stadt wird damit die Verkehrstrasse vom Fetscherplatz bis nach Laubegast weitergeführt. In meiner Wortmeldung verwies ich darauf, dass noch 141 T Euro Finanzierung durch die Stadt offen ist und deshalb erwartet wird, dass dies in der weiteren Planungsarbeit einer Lösung zugeführt wird. Ebenso merkte ich an, dass den Anliegerwünschen, insbesondere der Zugängigkeit zur Gaststätte „Athen“ in der Feinplanung Rechnung getragen werden muss.
Der Ortsbeirat stimmte mit 23 Stimmen, bei einer Enthaltung, zu.

Vorlage – „Förderrichtlinie der Ortsämter“

Die Mitglieder des Ortsbeirates nahmen überwiegend mit zustimmenden Äußerungen die Förderrichtlinie zur Kenntnis. Im Kern geht es hierbei darum, dass den Ortsamtsleitern ein Instrument in die Hand gegeben wird, um örtliche Initiativen zu fördern. Ein Mitspracherecht des Ortsbeirates ist nicht vorgesehen.
Mit 20 Ja-Stimmen, darunter auch von mir, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde der Vorlage zugestimmt.

Antrag – „Gestaltungssatzung Striesen/Blasewitz einführen“
Antrag – „Erhaltungssatzung Striesen/Blasewitz einführen“

Die zwei Anträge entsprachen den wiederholt im Ortsbeirat und in der Bürgerschaft geäußerten Wunsch, mehr und konkreteres zur Wahrung und Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Eigenart des Gebietes von Striesen/Blasewitz beizutragen.
Mit jeweils 16 Ja-Stimmen, darunter auch meiner Stimme, drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen wurden die Anträge bestätigt.

Antrag – „Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet umsetzen“

Mit dieser Vorlage wurde ein sehr kontroverses diskutiertes Thema beraten. In meiner Wortmeldung sagte ich klar, dass ich die Einführung von Ortschaftsverfassungen für das gesamte Stadtgebiet Dresdens für eine „Mogelpackung“ halte und so ablehne. Ich kann mir, so meine Rede, sehr wohl vorstellen, dass es noch einige Stadtteile (z.B. Loschwitz, Lockwitz oder Laubegast) gibt, bei denen die Einführung der Ortschaftsverfassung erwogen werden könnte. Für undenkbar halte ich, dass der Ortsamtsbereich Blasewitz künftig als Ortschaft bezeichnet und so geführt wird. Bei ca. 87.000 Einwohnern entsprechen wir damit etwa der Stadt Zwickau, die 92.000 Einwohner hat. Ich wies darauf hin, dass es in Sachsen 887 Ortschaften gibt, die überwiegend eines auszeichnet: sie sind räumlich getrennte Ortsteile, die ein örtliches Eigenleben haben und keines mehr als 10.000 Einwohner hat. Allein, die auch von mir gewünschte Erhöhung der Kompetenzen und damit der Aufgaben eines Ortsbeirates in einer Großstadt, kann nicht Grundlage dafür sein, um Ortschaften in städtischen Ballungsgebieten (DD-Blasewitz, Neustadt, Altstadt, etc.) mit den in der Gemeindeordnung festgelegten Zuständigkeiten zu installieren. Hier ist eher eine Übertragung einzelner Aufgaben an die Ortsbeiräte anzustreben.
Der Antrag erhielt 10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen.

Berichterstattung zur Umsetzung Stadtratsbeschluss (Unterbringung Asylbewerber)

Nach den Ausführungen der Ortsamtsleiterin sind im Ortsamtsbereich 16 WE mit 112 Asylbewerbern belegt. In meiner Wortmeldung legte ich das Ergebnis der von der Volkssolidarität angeregten Spendensammlung vom August in Tolkewitz dar. Von über 45 Bürgern wurden Sachspenden abgegeben.

Werner Schnuppe