Ortsbeirat Leuben, 14.01.2015

Durch den Ortsamtsleiter wurde der Ortsbeirat und die anwesenden Gäste informiert, dass es in Laubegast nicht wie geplant zur Einrichtung eines Asylbewerberwohnheimes kommt. Für die wegfallenden 96 Plätze muss die Landeshauptstadt Ausweichplätze suchen. Mit den Anwohnern des geplanten Heimes auf der Straße des 17. Juni soll weiterhin der Dialog geführt werden. Der im Ortsamt geplante runde Tisch Asyl findet erst einmal nicht statt.

Durch den  Vertreter von „Laubegast ist bunt“ wurde zum Ausdruck gebracht, dass man die geplanten Angebote zu einer Willkommenskultur fortsetzt und dass diese nicht an Laubegast gebunden sind. Die  Vertreter von „Mein Laubegast“ und von „Laubegast ist bunt“ bekundeten Dialogbereitschaft, um keine Gräben entstehen zu lassen.

Auf der Tagesordnung stand die:

  • Vorplanung Hochwasserschadensbeseitigung, Verkehrsbauvorha-ben Wehlener Straße – Alttolkewitz – Österreicher Straße zwischen Schlömilchstraße und Leubener Straße.

V0139/14

Aus der Begründung der Vorlage:

Die Verkehrsanlage Wehlener Straße – Alttolkewitz – Österreicher Straße zwischen Rittershausstraße und Leubener Straße wurde durch das Hochwasser im Juni 2013 beschädigt. Im Rahmen des Wiederaufbauplanes ist dieser Verkehrszug als Hochwasserschadenbeseitigungsmaßnahme (HWSB) durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr bestätigt worden. Der Gesamtplanungsbereich beträgt rund 1,9 km.

Ausgangssituation

Die Wehlener Straße, Alttolkewitz und die Österreicher Straße sind Bestandteile des Hauptverkehrsstraßennetzes und behalten gemäß integriertem Stadtentwicklungskonzept (INSEK), Flächennutzungsplan sowie dem Entwurf des Verkehrsentwicklungsplanes 2025plus diese Klassifizierung.

Im Straßenzug wird eine Straßenbahntrasse geführt, die abschnittsweise in Mittellage oder Seitenlage liegt und von den Straßenbahnlinien 4 und 6 in den Hauptverkehrszeiten im 10-Minuten-Takt befahren wird. Auf der Österreicher Straße ab der Salzburger Straße bis zum Bauende fährt die Buslinie 86. Das Fahrgastaufkommen der drei Haltestellen im Streckenverlauf beträgt 6.100 Ein- und Aussteiger pro Tag.

Die derzeitige Fahrbahnbreite neben den Gleisanlagen gewährleistet in einigen Abschnitten keine Profilfreiheit von Lkw und Straßenbahnen. Im gesamten Planungsabschnitt sind bis auf die Freigabe von Gehwegabschnitten für den Radverkehr keine separaten Radverkehrsanlagen vorhanden.

Zielsteilung

Die Baumaßnahme verfolgt als Hauptziel die Wiederherstellung der Verkehrsanlage nach dem Stand der Technik.

Dabei werden im Einzelnen die folgenden Ziele verfolgt:

– Sanierung der Gleisinfrastruktur, der Fahrbahn und der Gehbahnen

– Erneuerung der Fahrleitungs- und der Beleuchtungsanlage

– Herstellung sicherer, nutzerfreundlicher und behindertengerechter Haltestellen

– Gewährleistung eines behinderungsarmen ÖPNV und ausreichender Kfz-Durchlassfähigkeit einschließlich der Erschließung anliegender Grundstücke

– Verbesserung für den Radverkehr

– Ausbildung ausreichend breiter Fußgängeranlagen

– Erhöhung der Verkehrssicherheit

– nachhaltige Gestaltung der unterirdischen Infrastruktur

– Beachtung förderfähiger Ausbaukriterien

Der voraussichtliche Bautermin ist für das Jahr 2017 vorgesehen.

Planungskonzept

Abschnitt Alttolkewitz

Der Bereich des Ortskernes Alttolkewitz ist gekennzeichnet durch eine beidseitig dicht an grenzende Bebauung. Ab diesem Abschnitt des Verkehrszuges ist die Einordnung von separaten Radverkehrsanlagen nicht mehr möglich. Bei der Trassierung sind in den beiden engen Krümmen Bogenzuschläge für die Straßenbahn und Kurvenverbreiterungen für den Kfz-Verkehr zu berücksichtigen, um die Profilfreiheit zwischen sich begegnenden Fahrzeugen zu gewährleisten. Die vorhandene Bordlage wird im Wesentlichen beibehalten. Die Gehweg breite beträgt beidseitig i. M. 2,00 m, bereits bestehende punktuelle Engstellen können nicht beseitigt werden. 

Abschnitt Österreicher Straße zwischen Alttolkewitz und Leubener Straße

Auch in diesem Abschnitt ist aufgrund der vorhandenen Straßenraumbreite – wie im gesamten Vorplanungsbereich – eine Mitnutzung des Gleisbereiches durch den Kfz-Verkehr vorgesehen.

Radverkehrsanlagen können nicht eingeordnet werden. Es ist eine Regelbreite der Fahrbahnfläche von 7,50 m gewählt worden, um einen Abstand der äußeren Schiene zum Bord von ca. 1,50 m zu erzielen. Das ermöglicht entsprechend der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) ein Radfahren rechts von den Gleisen (Anlage 3.2).

Die im Bestand teilweise sehr unzureichenden Verhältnisse für Zufußgehende mit Gehweg breiten um die 2,00 m können deutlich verbessert werden. Es werden grundsätzlich, bis auf einige Ausnahmen, Regelbreiten von 2,50 m und mehr erzielt. Über eine Freigabe der Gehwege für den Radverkehr wird im Rahmen der Ausführungsplanung mit der verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde entschieden.

Die Lage der Haltestellen „Alttolkewitz“ und „Hermann-Seidel-Straße“ sind u. a. hinsichtlich der Aufkommensschwerpunkte (z. B. Geschäftsbereiche) und des Haltestellenabstandes optimiert worden.

Zwischen den Einmündungen Zur Bleiche und Edmund-Leistner-Weg befindet sich das Ortsteilzentrum Laubegast mit zahlreichen Einzelhandelseinrichtungen. In diesem Abschnitt ist derzeit ein zeitlich beschränktes Parken auf dem nördlichen Gehweg gestattet. Mit dem Ausbau der Österreicher Straße werden auf dieser Seite 2,50 m breite Parkstreifen für Kurzzeitparker und zur Andienung angelegt. Auf der Südseite können unter Beachtung der Regelbreite für Gehwege von 2,50 m weitere 6 Stellplätze eingeordnet werden.

Die beiden vorhandenen Fußgängerlichtsignalanlagen in Höhe Hermann-Seidel-Straße und Tauemstraße werden in ihrer Lage auf die geplanten Haltestellenlagen angepasst. 

Kostenschätzung/Förderung

Die Gesamtinvestitionskosten (brutto) betragen nach dem gegenwärtigen Bearbeitungsstand geschätzte ca. 12,5 Mio. Euro. Der Anteil der Stadt an den Gesamtkosten wird vorbehaltlich der zu verhandelnden Kostenteilung auf 2,65 Mio. Euro brutto geschätzt.

Beschlussvorschlaq:

  1. Der Stadtrat bestätigt die Vorplanung für die Hochwasserschadensbeseitigung des Verkehrsbauvorhabens Wehlener Straße – Alttolkewitz – Österreicher Straße zwischen Schlömilchstraße und Leubener Straße gemäß Anlage 2.
  1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass diese Maßnahme planungsrechtlich durch ein Planrechtsverfahren gesichert werden muss.
  1. Im Zuge der Hochwasserschadensbeseitigung sind Maßnahmen im Straßenkörper zu planen und umzusetzen, die verhindern, dass es bei der Abwehr von Elbehochwasser mit mobilen Systemen zu Unterströmung und Grundbrüchen im Untergrund kommt.
  1. Für die nicht förderfähigen Kosten des Straßenbaus in Höhe von.0,2 Mio. Euro und der unterirdischen Hochwasserabwehr werden die erforderlichen Mittel aus der gemäß Vorlage V2341/13 gebildeten Reserve zur Begleitung der Hochwasserschadensbeseitigung dem Straßen- und Tiefbauamt und Umweltamt übertragen.
  1. Maßgebliche Änderungen im weiteren Planungsprozess werden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis gegeben.

Dem Beschlussvorschlag stimmte der Ortsbeirat mit folgenden Ergänzungen zu:

  1. Es ist zu prüfen, in wie weit es gelingt, besonders in Alttolkewitz den Radverkehr auf dem Fußweg zu gestatten.
  2. m Laubegaster Bereich des Planungsgebietes ist eine Minderung der Höchstgeschwindigkeit auf 40 km anzuordnen.

In der weiteren Beratung stellte MOLE- Mobile Jugendarbeit Leuben ihre Trägerkonzeption, Rahmenkonzeption und Jahreskonzeption als neues Angebot der Jugendarbeit im Ortsamt vor.

 

Anita Köhler