Rundbrief 2024-02 – Wahl Kandidaten für Kommunalwahl am 09.06.2024

LIEBE MITGLIEDER UND FREUNDE DER FREIEN BÜRGER,

mit nachfolgender Tagesordnung zur Mitgliederversammlung lade ich Sie am
Freitag, 15. März 2024, 17.00 bis ca. 20.00 Uhr
in den „VS Bürgertreff Marie“, Breitenauer Straße 17, 01279 Dresden herzlich ein.

Hinweis: Die Einladung gilt in den Pkt. 5 bis 9 zugleich gemäß § 6c Kommunalwahlgesetz als
Mitgliederversammlung der Wählervereinigung zur Aufstellung von Bewerbern zu den Ortschaftsrats-
Stadtbezirksbeirats-und Stadtratswahlen am 9. Juni 2024.
Stimmberechtigt sind hierbei die Vereinsmitglieder.

TAGESORDNUNG
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Vorstandes
3. Beratung und Beschlussfassung der Geschäfts- und Wahlordnung zu den Kommunalwahlen
lt. beigefügtem Beschlussentwurf (Anm. verteilt per Mail)
4. Vorschlag des Vorstandes zu den Spitzenkandidaten und den weiteren Kandidaten als
Bewerber unserer Wählervereinigung für die Ortschaftsräte, Stadtbezirksbeiräte und
Stadträte; ggf. Ergänzungsvorschläge durch Vereinsmitglieder
5. Bestellung des Wahlvorstandes (Leiter der Versammlung und Schriftführer für alle Wahlen
sowie der zwei stimmberechtigte Teilnehmer für die einzelnen Wahlen) sowie der zwei
Vertrauenspersonen, welche die Wählervereinigung gegenüber dem
Gemeindewahlausschuss vertreten.
6. Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten lt. Pkt. 4.; diesen wird Gelegenheit gegeben,
sich und ihr Programm vorzustellen; mit ggf. Anfragen an diese Hinweis an
Kandidatinnen/Kandidaten: Die Vorstellung mit Programm kann auch in Schriftform erfolgen
und wird den Versammlungsteilnehmern durch Aushang im Versammlungsraum zur Kenntnis gegeben.
7. Geheime Wahl und gleichermaßen Festlegung der Reihenfolge der Bewerber
a. zu den Ortschaftsräten
b. zu den Stadtbezirksbeiräten
c. zum Stadtrat nach Wahlkreisen
Hinweis: Die Wahl der Bewerber für die neun Ortschaftsräte und zehn Stadtbezirksbeiräte
erfolgt in einer Versammlung durch die anwesenden Vereinsmitglieder
aus den jeweiligen Ortschaften bzw. Stadtbezirken. Wird hierbei die Mindestzahl
von drei Mitgliedern nicht erreicht, so tritt anschließend an deren Stelle die
Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder aus der Stadt Dresden.
8. Ermittlung der Wahlergebnisse durch den Wahlvorstand
9. Bekanntgabe der Wahlergebnisse und Feststellung, ob es dagegen Einwände gibt
10. Schlusswort des Vorsitzenden

Mit freundlichen Grüßen
gez. Claus Lippmann
Vorsitzender
Dresden, den 15.02.2024

Redaktioneller Hinweis: Die Einladungen wurden fristgerecht per Mail bzw. per Brief gemäß der geltenden Satzung zugestellt. Die Information hier erfolgt im Rahmen der Standardkommunikation der Rundbriefe.

 

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